Bundestag verabschiedet IT-Sicherheitsgesetz

Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen künftig Sicherheitsstandards einhalten und Störungen melden. Dies wird in einem vom Parlament beschlossenen Gesetzentwurf festgelegt, der eine "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" zulässt. (Quelle: heise.de)

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