Ende der Netzneutralität

Die US-Behörde FCC will eine Überholspur im Internet öffnen. Unternehmen könnten künftig gegen Bezahlung dafür sorgen, dass ihre Inhalte schneller zum Kunden kommen. Netzaktivisten sind empört.

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Bundesgerichtshof erweitert Rechte des Kunden bei fristgerecht beanstandeten Telefonrechnungen

Der BGH hat die Rechte des Kunden bei fristgerecht beanstandeten Telefonrechnungen erweitert. In der Entscheidung heißt es, dass ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Telefonrechnung voraussetzt, dass ein zertifiziertes Abrechnungssystem nach § 45g II TKG genutzt wird und bei rechtzeitigen Einwendungen des Kunden eine technische Prüfung nach § 45i II, III2 TKG durchgeführt wurde, die keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen erbracht hat.

Dies bedeutet, dass Anbieter die Zahlung der Rechnungen gegenüber Ihren Endkunden, die Ihre Rechnung innerhalb der Frist von 8 Wochen (ab Zugang der Telefonrechnung) fristgerecht beanstanden, erst dann fordern können, wenn der Anbieter ein zertifiziertes Abrechnungssystem nach § 45g TKG zur Ermittlung der Telefongebühren nutzt und eine qualifizierte technische Prüfung nach § 45i TKG für den jeweiligen Einzelfall durchgeführt worden ist.

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