Öffentliche Sicherheit
Im Teil 7 des Telekommunikationsgesetzes sind öffentliche Sicherheit und Datenschutz geregelt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt hier Richtlinien zur Umsetzung durch die Telekommunikationsanbieter.
Als Ingenieurbüro beraten wir Unternehmen bei der Erfüllung dieser Vorgaben. Beispielsweise stellen wir die nötigen Anfragen bei den zuständigen Stellen oder fordern die richtigen Lizenzen an. Mit unserer langjährigen Erfahrung übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der BNetzA.