Öffentliche Sicherheit

Im Teil 10 des Telekommunikationsgesetzes sind öffentliche Sicherheit und Datenschutz geregelt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt hier Richtlinien zur Umsetzung durch die Telekommunikationsanbieter.

Als Ingenieurbüro beraten wir Unternehmen bei der Erfüllung dieser Vorgaben. Beispielsweise stellen wir die nötigen Anfragen bei den zuständigen Stellen oder fordern die richtigen Lizenzen an. Mit unserer langjährigen Erfahrung übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der BNetzA.

Notruf nach    § 164 TKG

Im TKG ist die Bereitstellung von Notrufverbindungen durch Anbieter von Telekommunikationsdiensten geregelt. Wichtige Eckpunkte sind dabei die zu übermittelnden Daten, hier Nummer und Standort des Anrufenden, die Gewährung einer höheren Priorität und die kostenlose Bereitstellung der Dienste.

Unsere Aufgabe besteht darin, die Netzbetreiber bei der Umsetzung aller wichtiger Richtlinien zu beraten und zu unterstützen.

Auskunfts-ersuchen von Sicherheits-behörden

Anbieter von Telekommunikations-diensten haben die bei Verbindungen erhobenen Daten unverzüglich in Kundendateien zu speichern und müssen der BNetzA mittels eines automati-sierten Verfahrens ermöglichen, diese Daten abzufragen. Die Daten dürfen nur zur Verfolgung von Ordnungs-widrigkeiten oder Ähnlichem benutzt werden und nur an Polizei-, Zollbe-hörden und Gerichte weiter-geleitet werden.

Wir beraten die Anbieter bei der Planung des erforderlichen Verfahrens.

Umsetzung von Über- wachungs-maßnahmen

Telekommunikations-anbieter müssen gemäß § 170 TKG automatisierte Verfahren in ihren Anlagen anbieten, die es den Behörden erlaubt, zur Verfolgung von Verbrechen Teil- nehmer zu überwachen. Es bestehen tech- nische Vorgaben der Bundes- netzagentur für diese Verfahren.

Wir beraten und unterstützen Provider bei der Umsetzung dieser Richtlinien.

Sicherheits-konzept nach -§ 166 TKG

Nach § 166 TKG muss ein Anbieter von Telekom-munikationsdiensten, -ein Sicherheitskonzept erstellen und einen Sicherheits-beauftragtem benennen. Ziel dabei ist es, ein Mindesmaß an Betriebssicherheit der Netze zu gewährleisten. Dies ist eingebettet in zahlreiche internationalen Rahmenbedingen zur ITK-Sicherheit (ENISA, 27001, NIS2)

Wir treten als Sicherheits-beauftragter bei Providern auf und beraten in diesem Rahmen.