Gemäß § 63 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Anbieter für Telekommunikationsdienste dazu verpflichtet, Dauer, Zeitpunkt, relevante Entfernungszonen und Datenmenge einer Verbindung zu ermitteln.
Die obigen Voraussetzungen zu Abrechnungsgenauigkeit und Entgeltrichtigkeit sind einmal jährlich durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder vergleichbare Stellen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis muss der Bundesnetzagentur vorgelegt werden.
Unser Sachverständiger Josef Ledermann bietet die Prüfung als Komplettpaket an.