Gutachten für Gerichte und Behörden
Diese Gutachten werden bundesweit für Gerichte aller Instanzen, Staatsanwaltschaften und Behörden erstellt.
Im Rahmen von Gerichtsgutachten wird der Auftrag in der Regel durch das verhandelnde Gericht vergeben. Bei der Ausarbeitung des entsprechenden Gutachtens ist der Auftrag im Beweisbeschluss durch das Gericht formuliert und somit bindend.
Bei Gutachten für Staatsanwaltschaften und Behörden wird die streitgegenständliche Fragestellung dem Ermittlungsziel folgend vorgegeben.
Gutachten im juristischen Zusammenhang können aber auch im Laufe eines Prozesses für einzelne Parteien als Parteigutachten erstellt werden und folgen dann dem Gutachtenauftrag der beauftragenden Partei.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer München ist ein Garant für die persönliche Unabhängigkeit und Integrität , sowie für das Vorhandensein einer hohen Sachkunde.
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Durch die detaillierte Kenntnis von technischen Zusammenhängen und eine sorgfältige Auswertung aller relevanten Faktoren erfolgt eine zielgerichtete Analyse und Bestimmung sowie eine verständliche Ursachenaufbereitung von Mängeln.